Auftragsverarbeitungsvertrag
Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Version 2026-10, Stand Oktober 2026.
- Verantwortlicher
- die Energiegemeinschaft, die sich bei EasyEEG registriert (im Folgenden „Gemeinschaft“)
- Auftragsverarbeiter
- Dominik Löffler, Seitelschlag 24, 4161 Ulrichsberg, Österreich, iam@dominik-loeffler.dev (im Folgenden „EasyEEG“)
1. Gegenstand und Dauer
EasyEEG stellt der Gemeinschaft eine Software für die Abrechnung, den Zahlungsverkehr und die Buchhaltung zur Verfügung und speichert die dafür nötigen Daten. Der Vertrag gilt, solange das Konto der Gemeinschaft besteht.
2. Art der Daten und betroffene Personen
Betroffen sind die Mitglieder der Gemeinschaft sowie Ansprechpersonen von Kunden und Lieferanten. Verarbeitet werden die Daten, die die Gemeinschaft erfasst oder importiert, insbesondere:
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer
- Bankverbindung (IBAN, BIC) und Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat
- Zählpunktnummern, Verbrauchs- und Erzeugungswerte aus den EDA-Berichten
- steuerliche Angaben (z. B. UID-Nummer, Steuerstatus), Rechnungen, Gutschriften, Buchungen und hochgeladene Dokumente
Zweck ist ausschließlich die Abrechnung und Verwaltung der Gemeinschaft über EasyEEG.
3. Weisungen
EasyEEG verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung der Gemeinschaft. Als Weisung gelten dieser Vertrag und die Nutzung der Funktionen von EasyEEG durch die Gemeinschaft. Hält EasyEEG eine Weisung für rechtswidrig, informiert EasyEEG die Gemeinschaft unverzüglich.
4. Vertraulichkeit
Personen, die bei EasyEEG Zugriff auf die Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ein Zugriff durch den Betreiber erfolgt nur, soweit er für Betrieb, Fehlerbehebung oder Unterstützung auf Wunsch der Gemeinschaft nötig ist, und wird protokolliert.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
EasyEEG trifft angemessene Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:
- verschlüsselte Übertragung (HTTPS)
- eine eigene, von anderen Gemeinschaften getrennte Datenbank je Gemeinschaft
- Zugang nur mit E-Mail und Passwort; Passwörter werden nur als nicht umkehrbarer Hash gespeichert
- Betrieb auf einem Server in einem österreichischen Rechenzentrum, Daten außerhalb des öffentlich erreichbaren Webverzeichnisses
- regelmäßige Sicherung der Daten
- Protokollierung von Anmeldungen und Zugriffen durch den Betreiber
EasyEEG darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
6. Unterauftragsverarbeiter
Die Gemeinschaft stimmt folgendem Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| ECSnet | Bereitstellung des Servers (Hosting) | Freistadt, Österreich |
Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert EasyEEG die Gemeinschaft vorab per E-Mail. Die Gemeinschaft kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen und das Konto in diesem Fall kündigen.
E-Mails mit Belegen verschickt die Gemeinschaft über ihr eigenes E-Mail-Konto (z. B. Gmail). Dieser Anbieter ist kein Unterauftragsverarbeiter von EasyEEG, sondern ein Dienstleister der Gemeinschaft.
7. Unterstützung der Gemeinschaft
EasyEEG unterstützt die Gemeinschaft im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei ihren Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an EasyEEG, leitet EasyEEG die Anfrage an die Gemeinschaft weiter.
8. Datenschutzverletzungen
EasyEEG informiert die Gemeinschaft unverzüglich, wenn ihr eine Verletzung des Schutzes der Daten der Gemeinschaft bekannt wird, und stellt die Informationen bereit, die die Gemeinschaft für eine Meldung an die Datenschutzbehörde braucht.
9. Ende des Vertrags
Nach Ende des Vertrags löscht EasyEEG alle Daten der Gemeinschaft innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Wunsch stellt EasyEEG vorher einen Export der Daten zur Verfügung. Kopien in Sicherungen werden mit deren regulärem Ablauf überschrieben.
10. Nachweise und Kontrollen
EasyEEG stellt der Gemeinschaft auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung.
11. Abschluss und Schlussbestimmungen
Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, indem die Gemeinschaft ihn bei der Registrierung bestätigt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). EasyEEG speichert den Zeitpunkt der Bestätigung und die Version dieses Vertrags. Es gilt österreichisches Recht. Bei Widersprüchen zu anderen Vereinbarungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.